Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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AltholzUnter Altholz versteht man Industrierestholz sowie Gebrauchtholz soweit diese als > Abfall anfallen (Altholz-Verordnung). Die Entsorgung von Althölzern kann grundsätzlich durch stoffliche oder energetische Verwertung oder durch thermische Beseitigung erfolgen. Im Rahmen von Bauvorhaben fällt Altholz beispielsweise als Schal-holz, Palette, Kabeltrommel, Dachkonstruktion, Verkleidung, Tür, Fensterrahmen, Mobiliar oder als Parkett an. Je nach vorheriger Verwendung kann Bau- und Abbruchholz mit einer Vielzahl unterschiedlicher Stoffe wie z. B. Lacke, Farben, Klebstoffe oder > Holzschutzmittel behandelt sein und bedarf in diesen Fällen einer gesonderten Entsorgung als behandeltes, belastetes oder besonders belastetes Altholz. Althölzer, die mehr als 50 mg/ kg des Flammschutzmittels > PCB enthalten wie z.B. Dämm- oder Schallschutzplatten sind nach den Bestimmungen der PCB/ PCT-Abfall-verordnung vom 26. Juni 2000 zu beseitigen. |
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