Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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Altlasten-SanierungUnter Altlastensanierung versteht man die Anwendung technischer Verfahren mit dem vorrangigen Ziel die von einer > Altlast ausgehenden Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen unter Berücksichtigung der vorhandenen oder geplanten Nutzung eines Grundstückes abzuwenden. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (§ 2 BBodSchG) unterscheidet drei Verfahrensgruppen zur Sanierung von Altlasten : 1.Verfahren zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsverfahren), 2.Verfahren, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsverfahren) sowie 3. Verfahren zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens. Welche Verfahren bei der Sanierung einer Altlast im Einzelfall zur Anwendung kommen ist von vielen Faktoren abhängig, von denen das von der Altlast ausgehende Gefährdungspotenzial, die geologischen und hydrogeologischen Standortbedingungen sowie nicht zuletzt die vorhandenen finanziellen Mittel zur Schadens-sanierung die wichtigsten sind. |
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