Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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Altlastverdächtige FlächeDas Bundes-Bodenschutzgesetz definiert Altlastverdächtige Flächen als > Altablagerungen und > Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht (§ 2 BBodSchG). Da Altlastverdächtige Flächen in der Regel nicht an Grundstücks- oder Flurstücksgrenzen enden, umfasst der Begriff „Altlast-verdächtige Fläche” Altablagerungen und Altstandorte in ihrer grenz-überschreitenden räumlichen Ausdehnung. Typische Altlastverdächtige Flächen sind z.B. stillgelegte Deponien, alte Gaswerke, Tankstellengelände aber auch ehemalige militärische Liegenschaften. Wichtige Informationen über Altlastverdächtige Flächen (Schadstoff-Inventar, räumliche Ausdehnung, Flurstücke etc.) erhalten Bauherren von behördlich geführten > Altlastenkatastern. |
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