Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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Arbeiten in kontaminierten BereichenUnter Arbeiten in kontaminierten Bereichen versteht man alle Tätigkeiten in Bereichen, die Gefahrstoffe in den Menschen und oder die Umwelt schädigenden Ausmaß enthalten. Im Bereich der Bauwirtschaft fallen hierunter insbesondere der Abbruch schadstoffverunreinigter Anlagen und Gebäude, die Sanierung von Altlasten oder Brandschäden oder Tätigkeiten im Deponiebau. Vor Arbeiten in kontaminierten Bereichen hat der Arbeitgeber diese der zuständigen Arbeitsschutzbehörde sowie der betreffenden Berufsgenossenschaft anzuzeigen, die arbeitsmedizinische Unter-suchung der beschäftigten Arbeitnehmer sicherzustellen sowie durch Erstellung eines > Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) Arbeitsschutzmaßnahmen in Abhängigkeit der Gefährdung der Beschäftigten festzulegen. Sanierungsbaustellen bestehen in der Regel aus dem eigentlichen Sanierungsbereich (Schwarzbereich) sowie einem von diesem über spezielle Schleusen getrennten öffentlich zugänglichen Bereich (Weißbereich). Der Nachweis des Sanierungserfolgs erfolgt je nach vorliegenden Schadstoffen entweder durch visuelle Inspektion, durch Entnahme von Kontakt- oder Wischproben oder durch meßtechnische Untersuchung der Raumluft. Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind in Abhängigkeit der im Einzelfall nachgewiesenen Gefahrstoffe verschiedene Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Unfallverhütungsvorschriften, Merkblätter und Richtlinien zu beachten. Von grundlegender Bedeutung sind die TRGS Nr. 524 : Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen sowie die berufs-genossenschaftliche Regel BGR 128 : Kontaminierte Bereiche. |
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