Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
Kaub Umwelt Consult |
||
Asbest-RichtlinienDie Asbest-Richtlinien regeln als Technische Baubestimmung die Grundsätze für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden. Schwach gebundene Asbestprodukte im Sinne der Richtlinie sind Asbestprodukte mit einer Rohdichte von weniger als 1000 kg/cbm, wie z.B. leichte asbesthaltige Platten (Handelsname : Promabest) oder Spritzasbest. Bei der Beurteilung von Asbestprodukten werden durch Asbest-Sachverständige alle im Einzelfall relevanten Einflußgrößen wie z.B. Art und Zustand des Asbestprodukts oder die jeweilige Raum-nutzung mit Hilfe einer Bewertungsmatrix einzeln gewichtet und abschließend bewertet. Je nach Summe der Bewertungspunkte wird die Dringlichkeit einer Asbestsanierung wie folgt beurteilt : Dringlichkeitsstufe I : > 80 Punkte Sanierung unverzüglich erforderlich, Dringlichkeitsstufe II : 70-79 Punkte Neubewertung mittelfristig erforderlich, Dringlichkeitsstufe II : < 70 Punkte Neubewertung langfristig erforderlich. Neben der Bewertung schwach gebundener Asbestprodukte regeln die Asbest-Richtlinen desweiteren die Grundsätze der einzelnen Sanierungsverfahren (> Asbest-Sanierung) sowie die zum Nachweis des Sanierungserfolgs erforderlichen > Raumluft-Messungen. Das folgende Ablaufdiagramm zeigt die beim Auftreten schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden gemäß Asbest-Richtlinien vorgeschriebene Vorgehensweise. |
||
Datenschutz | Impressum |