Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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BauschuttUnter Bauschutt versteht man mineralisches Material, auch mit geringfügigen Fremdbestandteilen (< 5 Vol.%), das im Rahmen von Neubau, Umbau, Sanierung, Renovierung oder Abbruch von Gebäuden anfällt. Bauschutt kann je nach seiner Herkunft mit unterschiedlichen Schad-stoffen wie z.B. Ölen, Fetten oder Schwermetallen belastet sein und muss in diesen Fällen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen) einer gesonderten > Entsorgung zugeführt werden. Bauunternehmer müssen in ihrer Eigenschaft als Abfallerzeuger beachten, dass Bauschutt, auch wenn keine Belastungen nachweis-bar sind, stets als überwachungsbedürftiger Abfall mit der Pflicht zur Nachweisführung nach §§ 42, 45 KrW-/ AbfG (Vereinfachter Entsorgungsnachweis) einzustufen ist. |
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