Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
Kaub Umwelt Consult |
||
BaustellenverordnungDie Baustellen-Verordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - BaustellV) vom 10. Juni 1998 dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesund-heitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Bauherren haben insbesondere folgende Punkte der Baustellen-verordnung zu beachten : 1. Anzeigepflicht Baustellen, die voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig beschäftigen sowie Baustellen, deren Umfang voraussichtlich mehr als 500 Manntage überschreiten, sind der für Arbeitsschutz zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle anzukündigen. 2. Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Plan (SiGe-Plan) Bei Baustellen, für die eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder bei denen besonders gefährliche Arbeiten, z.B. Arbeiten in konta-minierten Bereichen ausgeführt werden, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen. Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sind neben der möglichen Gefährdung die von den Beschäftigten einzuhaltenden Arbeitsschutzmaßnahmen darzustellen. 3. Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator (SiGeKo) Bei Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Wesentliche Aufgaben des Koordinators sind die Planung und Überwachung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle. |
||
Datenschutz | Impressum |