Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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BeseitigungGemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz können Abfälle sowohl durch > Verwertung als auch durch das Verfahren der Beseitigung entsorgt werden. Die Beseitigung von Abfällen dient dem dauerhaften Ausschluss der Abfälle aus der Kreislaufwirtschaft und erfolgt zum Beispiel durch chemisch-physikalische Behandlung, durch Ablagerung in ober- oder unterirdischen Deponien oder durch Verbrennung in speziellen Verbrennungsanlagen. Zu den im Rahmen von Bauvorhaben anfallenden Abfällen zur Beseitigung zählen z. B. Asbestprodukte, besonders belastete Alt-hölzer oder Erdaushub mit schädlichen Verunreinigungen. |
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