Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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BetriebsanweisungUnter einer Betriebsanweisung versteht man eine arbeitsbereichs- und stoffbezogene Zusammenstellung über die beim Umgang mit Gefahrstoffen verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt sowie der diesbezüglich erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die Beschäftigten. Betriebsanweisungen sind gemäß Gefahrstoff-Verordnung (§ 20 GefStoffV) durch den Arbeitgeber zu erstellen, wenn Beschäftigte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Arbeitnehmer, die beim Umgang mit Gefahrstoffen beschäftigt werden müssen anhand einer Betriebsanweisung über die möglicherweise auftretenden Gefahren sowie die anzuwendenden Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Notwendigkeit der Erstellung von Betriebsanweisungen sowie der Durchführung von Unterweisungen besteht in der Bauwirtschaft insbesondere bei > Arbeiten in kontaminierten Bereichen wie der Sanierung von Altlasten oder Gebäude-Schadstoffen. |
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