Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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Bundes-BodenschutzgesetzDas Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schäd-lichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten - BBodSchG) trat am 1. März 1999 in Kraft und löst damit die zum Teil unterschiedlichen Altlastengesetze der einzelnen Bundesländer ab. Das Bundes-Bodenschutzgesetz regelt einerseits die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und > Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen, andererseits die zur Vermeidung künftiger Bodenbelastungen zu treffenden Vorsorge-Maßnahmen. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz wird das Altlastenrecht in Deutschland grundlegend reformiert. Neben einer bundeseinheitlichen Definition des Altlastenbegriffes wurde insbesondere der Kreis der > Sanierungspflichtigen zum Teil erheblich erweitert. Weitere Neuerungen betreffen den Ausgleichsanspruch mehrerer Sanierungsverantwortlicher sowie das Verfahren des Wertaus-gleiches bei Sanierung einer Altlast mit Mitteln der öffentlichen Hand. Die Umsetzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes auf der Ver-waltungsebene erfolgt durch die untergesetzliche > Bundes-Boden-schutz - und Altlastenverordnung. |
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