Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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EmissionUnter Emissionen versteht man die von Betriebsstätten, Maschinen, Fahrzeugen oder Grundstücken ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen (§ 3 BImSchG). Die maximal zulässigen Emissionen werden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie dessen untergesetzlichem Regelwerk (BImSch-Verordnungen) im einzelnen geregelt. Im Rahmen von Bauvorhaben sind insbesondere die damit verbundenen Emissionen von Staub und Lärm von Bedeutung. |
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