Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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EntsorgungDer Begriff Entsorgung umfasst in der Abfallwirtschaft sowohl die > Verwertung als auch die sogenannte > Beseitigung von Abfällen. Der für Abfälle zulässige Entsorgungsweg ist grundsätzlich abhängig von der jeweiligen Abfallart unter Berücksichtigung von Art und Höhe eventuell vorhandener Schadstoffe sowie den Genehmigungs-auflagen der vorgesehenen Entsorgungsanlage. Die im Rahmen von Bauvorhaben anfallenden überwiegend nicht oder nur gering belasteten mineralischen Massenabfälle Erdaushub und Bauschutt werden zum größten Teil im Rahmen von Rekulti-vierungs- oder Baumaßnahmen einer Verwertung zugeführt. Andere Bauabfälle, wie z.B. asbesthaltige Dacheindeckungen müssen als > besonders überwachungsbedürftige Abfälle („Sonder-abfälle“) auf zugelassenen Deponien beseitigt werden. |
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