Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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EntsorgungsfachbetriebUnter einem Entsorgungsfachbetrieb versteht man in der Abfallwirtschaft tätige Unternehmen, deren organisatorische, personelle und technische Ausstattung besondere Anforderungen erfüllt. Eine Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetz erhalten Betriebe nach Zertifizierung durch eine unabhängige technische Überwachungsorganisation. An Entsorgungsfachbetriebe werden insbesondere Anforderungen an die Betriebsorganisation, die Zuverlässigkeit des Inhabers, die Sach- und Fachkunde des Personals sowie die technische Ausstattung gestellt. Welche Anforderungen Betriebe im einzelnen zu erfüllen haben, um als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert werden zu können, regelt die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe vom 10.09.1996. Um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen sind Bauherren in ihrer Eigenschaft als > Abfallerzeuger gut beraten, die Entsorgung der im Rahmen ihres Bauvorhabens anfallenden Abfälle durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb durchführen zu lassen. |
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