Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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GefährdungsabschätzungDie Gefährdungsabschätzung ist nach der Erfassung die zweite Hauptphase bei der Bearbeitung von Altlasten- Projekten. Gefährdungsabschätzungen werden durch Fachgutachter erstellt und dienen der zuständigen Altlastenbehörde zur abschließenden Beurteilung der Frage : Altlast : ja oder nein ? In der Gefährdungsabschätzung werden die Erkenntnisse aller bisher durchgeführten Untersuchungen wie Historische Erkundung, Orientierende und Detaillierte Untersuchung zusammenfassend dar-gestellt und abschließend bewertet. Grundstückseigentümer können in ihrer Eigenschaft als Sanierungs-pflichtige von der zuständigen Altlastenbehörde zur Durchführung der notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungs-abschätzung herangezogen werden, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder > Altlast besteht (§ 9 BBodSchG). |
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