Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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Gefahrstoff-VerordnungDie Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoff-Verordnung-GefStoffV) konkretisiert als untergesetzliches Regel-werk die Rahmenbestimmungen des Chemikaliengesetzes und hat zum Ziel Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen zu schützen. Der Schutz wird im wesentlichen gewährleistet durch die Verpflichtung der Hersteller zur Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen, durch Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen sowie dem Verbot von Herstellung und Verwendung einzelner Gefahrstoffe. In der Bauwirtschaft wird mit Gefahrstoffen insbesondere bei > Arbeiten in kontaminierten Bereichen, wie der Sanierung von Altlasten oder Gebäude-Schadstoffen wie z.B. Asbest oder PCB umgegangen. |
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