Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
Kaub Umwelt Consult |
||
HandlungsstörerUnter einem Handlungsstörer versteht man im Umweltrecht natürliche oder juristische Personen, durch deren Tun oder Unterlassen eine Gefahr für die Umwelt unmittelbar verursacht wird. Handlungsstörer (Handlungsverantwortliche, Verhaltensverantwortliche) können verschuldungsunabhängig von der zuständigen Altlastenbehörde zur Durchführung von Maßnahmen zur Gefahren-abwehr in Anspruch genommen werden (§ 4 BBodSchG). |
||
Datenschutz | Impressum |