Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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ImmissionUnter Immissionen versteht man die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen (§ 3 BImSchG). Die maximal zulässigen Immissionen werden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie dessen untergesetzlichem Regelwerk (BImSch-Verordnungen) im einzelnen geregelt. So sind z.B. beim Bau öffentlicher Straßen oder Schienenwege die Lärm- Grenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) zu beachten. |
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