Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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Kreislaufwirtschafts- und AbfallgesetzDas Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW- / AbfG) vom 27. September 1994 dient der Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Die Bestimmungen des KrW-/ AbfG sind für Bauherren (Abfall-erzeuger) sowie ausführende Baufirmen (Abfallerzeuger, Abfall-besitzer, Abfalltransporteure) von großer Bedeutung. So werden hier die Grundpflichten von Abfallerzeugern und -besitzern zur Vermeidung, Verwertung und gemeinwohlverträglichen > Beseitigung von Abfällen festgeschrieben. Weitere Pflichten der Abfallerzeuger (Bauherren, ausführende Firmen) betreffen die Erstellung von Konzepten und Bilanzen zur Abfallwirtschaft oder die Nachweisführung zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Abfall-Entsorgung. Die Umsetzung des KrW-/ AbfG auf der Verwaltungsebene erfolgt durch sieben abfallrechtliche Verordnungen. |
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