Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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Schädliche BodenveränderungUnter schädlichen Bodenveränderungen versteht man Beein-trächtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (§ 2 BBodschG). Von einer schädlichen Bodenveränderung ist in der Regel auszugehen, wenn die > Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung überschritten werden. Gehen schädliche Bodenveränderungen von Abfallbeseitigungs-anlagen oder Industriegeländen aus, so handelt es sich um Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Eine schädliche Bodenveränderung besteht bei Böden mit natur-bedingt erhöhten (geogenen) Schadstoffgehalten nicht allein aufgrund dieser Gehalte, sondern nur dann, wenn die Schadstoffe durch Einwirkungen auf den Boden, z. B. im Rahmen von Baumaßnahmen in erheblichem Umfang freigesetzt wurden oder werden. |
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