Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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Schutz- und Beschränkungsmaßnahmenchutz- und Beschränkungsmaßnahmen dienen dazu die von > Altlasten ausgehenden Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit zu verhindern oder zu vermindern (§ 2 BBodschG). Zu Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen zählen insbesondere Nutzungsbeschränkungen wie die Verhinderung des Zutritts, die Einschränkung bestimmter baulicher Nutzungen oder das Verbot der Gewinnung von Trink- oder Brauchwasser. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen werden eingesetzt als zeitlich befristete Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr aber auch als dauerhafte Maßnahme, bei fehlender Verhältnismäßigkeit oder geringen Erfolgsaussichten anderer Sanierungsverfahren. |
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