Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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SicherungIm Rahmen der Altlastensanierung verhindern oder vermindern Sicherungsmaßnahmen die langfristige Ausbreitung von Schad-stoffen, ohne die Schadstoffe selbst zu beseitigen. Sicherungsmaßnahmen sind zur Sanierung einer Altlast nur zulässig, wenn sie gewährleisten, dass durch die im Boden oder der Altlast verbleibenden Schadstoffe dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Beispiele für Sicherungsmaßnahmen sind die Abdichtung, Ein-kapselung oder Immobilisierung von Altlasten. Aber auch die Abdeckung schädlich veränderter Böden oder Altlasten mit geeigneten Bodenschichten oder eine Versiegelung kommen als Sicherungsmaßnahmen in Betracht. Bei der Sanierung von Altlasten sollte der Sanierungspflichtige grundsätzlich immer prüfen, ob Sicherungsmaßnahmen oder die Entfernung der Schadstoffe durch > Dekontamination die langfristig kostenoptimale Sanierungsstrategie darstellen. |
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