Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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SonderabfallDer Begriff Sonderabfall ist rechtlich nicht definiert. Umgangssprachlich bezeichnen die Begriffe Sonderabfall bzw. Sondermüll Abfälle mit einem besonders großen Gefährdungspotenzial für Mensch und / oder Umwelt. In der Abfallwirtschaft wird der Begriff Sonderabfall oft für Abfälle verwandt, die nach Art, Menge oder Beschaffenheit in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können und die daher auch als > besonders über-wachungsbedürftige Abfälle bezeichnet werden. Sonderabfälle können nicht zusammen mit dem Hausmüll auf einer Hausmülldeponie abgelagert werden sondern bedürfen einer gesonderten Entsorgung auf speziellen Sonderabfalldeponien (SAD) oder in Sonderabfall-Verbrennungsanlagen (SAV). Bei den im Rahmen von Bauprojekten anfallenden Sonderabfällen handelt es beispielsweise um Asbestprodukte, PCB-haltige Abfälle, mit Holzschutzmitteln behandeltes Abbruchholz oder stark öl- kontaminierten Erdaushub. Für die Entsorgung von Bau-Sonderabfällen (besonders über-wachungsbedürftige Bauabfälle) ist ein > Entsorgungsnachweis mit Bestätigung der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde erforderlich. |
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