Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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Umwelt-VerträglichkeitsprüfungAuf Grundlage einer von Gutachtern durchgeführten Umwelt-Verträglichkeitsprüfung (UVP) prüft die für ein Vorhaben zuständige Behörde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit die Auswirkungen eines Projektes auf die Umwelt. UVP-Gutachten werden häufig auch als Umwelt-Verträglichkeits-untersuchungen (UVU) oder Umwelt-Verträglichkeitsstudien (UVS) bezeichnet. Zu UVP-pflichtigen Vorhaben zählen gemäß Gesetz über die Umwelt-Verträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12.02.1990 insbe-sondere die Errichtung, der Betrieb oder die wesentliche Änderung von baulichen Anlagen, wie z.B. Verkehrsstraßen, Hotelkomplexen, Einkaufzentren oder Deponien. Umwelt-Verträglichkeitsprüfungen haben als Teil des verwaltungs-behördlichen Genehmigungsverfahrens wesentlichen Einfluss auf Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit von Bauvorhaben. Bauherren, Architekten und Planer sollten daher immer dann, wenn es um größere Bauprojekte geht, frühzeitig mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen, und prüfen, ob für das geplante Bauvorhaben eine Umwelt-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. |
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