Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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VerdachtsflächeDas Bundes-Bodenschutzgesetz definiert Verdachtsfläche als Grundstück, bei dem der Verdacht einer > schädlicher Bodenver-änderungen besteht (§ 2 BBodSchG). Ein Verdacht im Sinne des Gesetzes ist beispielsweise dann gegeben, wenn aufgrund der früheren Nutzung eines Grundstücks oder aufgrund konkreter Schadensfälle (Unfälle, Kriegsereignisse) tatsächliche Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung vorliegen. Die umwelttechnische Untersuchung von Verdachtsflächen auf mögliche Schadstoffeinträge ist für Bauherrn bzw. Grundstücks-eigentümer immer dann erforderlich, wenn im Vorfeld von Baumaßnahmen oder geplanten Grundstücksverkäufen die Altlasten-frage geklärt werden soll. |
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