Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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VerhaltensverantwortlicherUnter Verhaltensverantwortlichen versteht man im Umweltrecht natürliche oder juristische Personen, durch deren Tun oder Unterlassen eine Gefahr für die Umwelt unmittelbar verursacht wird. Verhaltensverantwortliche (Handlungsverantwortlicher, Handlungs-störer) können verschuldungsunabhängig von der zuständigen Altlastenbehörde zur Sanierung einer > Altlast in Anspruch genommen werden. |
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