Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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VerwertungGemäß Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz können Abfälle sowohl durch Beseitigung (z.B. durch Deponierung) als auch durch Verwertung entsorgt werden. Bei der Verwertung von Abfällen wird grundsätzlich zwischen der stofflichen Verwertung und der energetischen Verwertung unter-schieden. Während im Rahmen der stofflichen Verwertung aus Abfällen (Sekundär-) Rohstoffe gewonnen werden, beinhaltet die energe-tische Verwertung den Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff zur Energiegewinnung. Für die Erzeuger von Bauabfällen von Bedeutung ist zunächst der Vorrang der Verwertung vor der Abfallbeseitigung, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Bei Bauvorhaben ist generell zu beachten, die hierbei anfallenden Abfälle wie z.B. Holzabfälle, Metalle, Dachpappe, Bauschutt, Asbest-Produkte nach Fraktionen getrennt bereitzustellen und einer separaten Entsorgung zuzuführen. |
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