Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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ZustandsstörerUnter Zustandsstörer (Zustandsverantwortlicher) versteht man im Umweltrecht Grundstückseigentümer oder Inhaber der tatsächlichen Sachgewalt (Besitzer), von deren Grundstück eine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Zustandsstörer können verschuldungsunabhängig von der zuständigen Behörde zur Sanierung (Gefahrenabwehr) von Altlasten in Anspruch genommen werden (§ 4 BBodSchG). Auch der ehemalige Grundstückseigentümer kann unter den Voraussetzungen des § 4 BBodSchG (Zeitpunkt des Eigentumübertrags, Kenntnis der Altlast, Gutgläubigkeit) zur Sanierung einer Altlast herangezogen werden. Für Eigentümer / Besitzer von Grundstücken ist es wichtig zu wissen, dass eine Zustandsverantwortlichkeit für Grundwasser-Verunreinigungen nur dann besteht, wenn die Grundwasser-Kontamination nachweislich durch das darüberliegende Erdreich des Betroffenen verursacht wurde. |
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