Umwelt-Ratgeber BauPraxishandbuch für Bau- und Immobilienfachleute
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ZwischenlagerungUnter Zwischenlagerung versteht man die zeitlich befristete Lagerung von > Abfällen zum Zwecke der späteren Entsorgung. Die Zwischenlagerung von Abfällen ist für die Bauwirtschaft insbesondere dann von Bedeutung, wenn im Rahmen von Bauvorhaben kontaminierte Massenabfälle wie z.B. Bauschutt oder Erdaushub mit schädlichen Verunreinigungen anfallen, die - aus verschiedenen Gründen- nicht direkt entsorgt werden können. Bei einer Zwischenlagerung kontaminierter Bauabfälle am Anfallort sind diese grundsätzlich so bereitzustellen, dass das Wohl der Allgemeinheit insbesondere das Schutzgut Grundwasser nicht beeinträchtigt wird. Die im einzelnen zu treffenden Vorkehrungen sind abhängig von Art und Umfang der Verunreinigungen und umfassen z.B. wasserundurchlässige Bereitstellungsflächen, die Abdeckung der Abfälle zum Schutz gegen Niederschlagswasser oder die kontrollierte Ableitung anfallenden Oberflächenwassers. Die Zwischenlagerung von Bauabfällen zum Zwecke der Beseitigung über einen längeren Zeitraum außerhalb des Anfallortes bedarf der Genehmigung durch die zuständige Abfallbehörde. |
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